Grundschuld und Hypothek: Immobilie als Kreditsicherheit bei Unternehmensfinanzierung und Private Equity (BR#092)
YouTube-Link:
https://youtu.be/sPg72xlUF_w
Erstveröffentlichung:
01. Januar 2023
Die Stellung von Kreditsicherheiten bildet in der Unternehmensfinanzierung bzw. strukturierten Finanzierung (Structured Finance) einen wesentlichen Baustein moderner Investitionskredite, Betriebsmittelkredite und Akquisitionsfinanzierungen. In einem Sicherheitenpaket kommen neben Personalsicherheiten (wie Bürgschaft, Garantie, Patronatserklärung) je nach Dealstruktur auch Realsicherheiten zum Einsatz. Zu unterscheiden sind dabei die Mobiliarsicherheiten (Pfandrecht / Verpfändung, Sicherungsübereignung, Sicherungszession bzw. Sicherungsabtretung) und die Immobiliarsicherheiten (Grundschuld bzw. Sicherungsgrundschuld und seltener Hypothek).
Die Sicherheitenbestellung an Immobilien bildet dabei aus Sicht eines Kreditgebers ein besonders hohes Sicherungsniveau aufgrund der Eintragung im Grundbuch einerseits und der grds. gegebenen Wertstabilität andererseits. Zusätzliche Wertigkeit kann einer Immobiliarsicherheit darüber hinaus durch die Unterwerfung des Eigentümers unter die sofortige Zwangsvollstreckung (§§ 800, 794 Abs. (1) Nr. 5 ZPO) verliehen werden.
Rechtsanwalt Fabian Arhelger erläutert in dieser Ausgabe von Beyond Return die einzelnen Arten von Grundpfandrechten und speziell die in den Bereichen Corporate Finance / Private Equity besonders relevanten Unterarten Sicherungsgrundschuld / Briefgrundschuld einschließlich der Unterwerfung des Schuldners unter die sofortige Zwangsvollstreckung.
In diesem Video:
Vorteile von Grundpfandrechten ggü. anderen Kreditsicherheiten
Kreditsicherheiten im systematischen Überblick: Realsicherheiten vs. Personalsicherheiten
Unterschied von Hypothek (§§ 1113 ff. BGB) und Grundschuld (§§ 1191 ff. BGB); Akzessorietät und systematische Verknüpfung über §§ 1192 Abs. (1), 1198 BGB
Sicherungshypothek (§ 1184 BGB), Sicherungsgrundschuld (§ 1192 Abs. (1a) BGB)
Briefhypothek, Briefgrundschuld, Buchhypothek, Buchgrundschuld (§ 1116 BGB)
Übertragung von Hypothek und Grundschuld: Abtretung, Briefübergabe, Grundbuchberichtigung (§§ 1154, 873, 894 BGB)
Sicherungsgrundschuld bei Real Estate Private Equity und anderen Finanzierungstransaktionen; Bedeutung der Briefgrundschuld für Refinanzierung und Verbriefung (Securitization)
Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung (§§ 800, 794 Abs. (1) Nr. 5 ZPO): Sofortige Vollstreckbarerklärung einer Grundschuld oder Hypothek in notarieller Urkunde
Weiterführende Inhalte:
Beyond Return Ausgabe zu Kreditvertrag, Kreditsicherheiten, Kreditkündigung & Zwangsvollstreckung in der Unternehmensfinanzierung: https://youtu.be/m8kS8DO7Exo
Beyond Return Ausgabe zu Portfolio- & Objektprüfung bei Immobilien / Real Estate Due Diligence | Immobilie & Investment (2): https://youtu.be/ayVMo1MZcG0
Beyond Return Ausgabe zu Patronatserklärung: Equity Comfort Letter / Letter of Comfort in der Unternehmensfinanzierung: https://youtu.be/Z3O25Ug7vZU