Joint Venture GmbH und Geistiges Eigentum: IP-Technologietransfer, Lizenzvertrag, Sacheinlage, M&A (BR#083)

YouTube-Link:
https://youtu.be/f71vdeddiIc

Erstveröffentlichung:
23. April 2022

Bei Gründung einer Joint Venture Gesellschaft in Rechtsform einer GmbH (engl. LLC Equity Joint Venture) sind geistige Eigentumsrechte bzw. gewerbliche Schutzrechte (engl. Intellectual Property / IP Rights) wie Patente, Marken, Geschäftliche Bezeichnungen, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Internetdomains, Geschäftsgeheimnisse, Know-How, Halbleitertopographien und Urheberrechte an Software-Quellcode v.a. in der Hochtechnologiebranche immer wieder von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung. Zu unterscheiden ist dabei grds. zwischen in Vollrecht eingebrachten, via Lizenzvertrag lizenzierten oder unterlizenzierten und durch das Equity Joint Venture bzw. Gemeinschaftsunternehmen selbst geschaffenen Immaterialgüterrechten.

Rechtsanwalt Fabian Arhelger erläutert in dieser Ausgabe von Beyond Return die wichtigsten transaktionsrechtlichen Fragestellungen bei der Einbringung von IP-Rechten in eine inkorporierte Technologiepartnerschaft / Joint Venture GmbH und geht besonders auf die Fragen Sacheinlagefähigkeit, Umgang mit durch das Joint Venture selbst geschaffenem IP und Absicherung der Joint Venture Partner im Rahmen des Joint Venture Vertrages über Rücklizenzen und Lizenzholdings für den Fall von Konflikten, Liquidation und Exit (z.B. durch Unternehmensverkauf / M&A oder Börsengang / IPO) ein.

Weiterführende Inhalte:

  • Beyond Return Ausgabe zu Joint Venture (JV): Chancen, Risiken & Finanzierung von Gemeinschaftsunternehmen und Kooperationen: https://youtu.be/0gCYoaPDQKQ

  • Beyond Return Ausgabe zu NDA: Vertraulichkeitsvereinbarung / Geheimhaltungsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement) verhandeln: https://youtu.be/6u0p2bBfjIc

  • Beyond Return Ausgabe zu GmbH-Stammkapital: Bareinlage, Gemischte / Verdeckte Sacheinlage, Mischeinlage, Hin- und Herzahlen: https://youtu.be/zPhtlKUq7gU

  • Beyond Return Ausgabe zu Konfliktlösung bei Joint Ventures, Venture Capital & Private Equity / GmbH-Gesellschafterstreit: https://youtu.be/busGrzOeQyM

  • Beyond Return Ausgabe zu Due Diligence Prüfung bei M&A, Private Equity, Venture Capital, Joint Venture & Technologietransfer: https://youtu.be/xiO8bsFqVsk

  • Beyond Return Ausgabe zu Due Diligence Fallbacks bei M&A / Private Equity: Garantie, Haftungsfreistellung, Closing Conditions: https://youtu.be/-zKVBpaudkg

  • Beyond Return Ausgabe zu Wettbewerbsverbot & Abwerbeverbot: Non-Compete/Non-Solicitation bei Venture Capital & Private Equity: https://youtu.be/_6rMQ_MXytw

  • Beyond Return Ausgabe zu Technologietransfer als Alternative zur Unternehmensgründung / Corporate Venture Capital: https://youtu.be/JXtnvS9JZ9M


Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.


Fabian Arhelger

Fabian Arhelger ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und Inhaber der auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierten Kanzlei Acorfin. Er berät seit vielen Jahren bundesweit Unternehmer, Manager und Investoren in allen geschäftlichen und persönlichen Belangen. Sie erreichen den Verfasser unter farhelger@acorfin.com; Online-Terminbuchung: acorfin.com/termin

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