Vertragsverhandlung & Vertragsabschluss mündlich / am Telefon: BGB-Formvorschriften & Beweisführung (BR#096)
YouTube-Link:
https://youtu.be/1A_q1MiRVb8
Erstveröffentlichung:
16. September 2023
Schriftform, Textform, elektronische Form, notarielle Beglaubigung, notarielle Beurkundung, gerichtlicher Vergleich: Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) normiert in den §§ 125 ff. BGB verschiedene Formvorschriften für Willenserklärungen bzw. einen Vertragsabschluss, die gleichermaßen für alltägliche Geschäfte wie für Unternehmenstransaktionen (Unternehmensgründung, Unternehmenskauf / M&A, Joint Ventures, Private Equity, Venture Capital) Relevanz entfalten können.
Gleichzeitig gilt das eng mit der sog. Privatautonomie und Vertragsfreiheit verknüpfte Prinzip der Formfreiheit: Auf einen Vertragsschluss gerichtete Willenserklärungen können grds. formfrei (also auch mündlich oder sogar durch schlüssiges bzw. konkludentes Verhalten) wirksam abgegeben werden und Verträge entsprechend formfrei zustande kommen - sofern das Gesetz bzw. eine Verordnung (gesetzliche Form) oder eine vertragliche Vereinbarung (vereinbarte Form) keine strengeren Formanforderungen vorgibt.
Rechtsanwalt Fabian Arhelger erläutert in dieser Ausgabe von Beyond Return das Prinzip der Formfreiheit sowie seine Ausnahmen zur Erzielung bestimmter vom Gesetzgeber verfolgter Zwecke in ihrem systematischen Zusammenhang und geht dabei auch auf das das Thema der Beweissicherung und Beweisführung ein.
In diesem Video:
Formvorschriften im Spannungsfeld von Vertragsfreiheit / Vermeidung von Reibungsverlusten und Rechtssicherheit
Grundsatz der Formfreiheit im deutschen BGB / Zustandekommen von Verträgen durch schlüssiges (konkludentes) Verhalten
Sinn und Zweck von Formvorgaben (Klarstellungsfunktion, Beweisfunktion, Warnfunktion, Beratungsfunktion, Informationsfunktion, Kontrollfunktion)
Formarten im deutschen BGB (Textform (§ 126b BGB), elektronische Form (§ 126a BGB iVm. eIDAS-Verordnung (EU) 910/2014), Schriftform (§ 126 BGB), öffentliche Beglaubigung (§ 129 BGB), notarielle Beurkundung (§ 128 BGB), gerichtlicher Vergleich (§ 127a BGB))
Beweissicherung und Grenzen der Beweisführung / Vertraulichkeit des Wortes, Telekommunikationsgeheimnis
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum "Mithören" von Telefonaten (BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 2002, Az. 1 BvR 1611/96)
Anwaltliche Empfehlung zur Beweissicherung formfreier Vereinbarungen bei Zeitdruck: PDF-Scans gezeichneter Originale (Textform) und postalischer Austausch von Originalen (nachgelagerte Schriftform)
Weiterführende Inhalte:
Beyond Return Ausgabe zu Drag-Along / Tag-Along: Veräußerungspflichten bei Venture Capital, Private Equity & Joint Ventures: https://youtu.be/akI9nA9SWe4
Beyond Return Ausgabe zu Venture Capital (10) - Vesting, Founder Lock-up & Disposal of Shares: https://youtu.be/IxPWQZL-3X8
Beyond Return Ausgabe zu Ehevertrag bei GmbH / GmbH & Co. KG: Güterstandsklausel & Einziehungsklausel im Gesellschaftsvertrag: https://youtu.be/K7jT2-wsjdw
Beyond Return Ausgabe zu Ehevertrag: Gütertrennung vs. Modifizierte Zugewinngemeinschaft für Unternehmer, Manager, Investoren: https://youtu.be/bz0zTOj_baI
Acorfin Praxisratgeber Ehevertrag für Unternehmer, Manager, Investoren: https://www.acorfin.com/ratgeber/ehevertrag