Exklusivitätsvereinbarung / Exklusivitätsklausel bei Absichtserklärung, Letter of Intent, Term Sheet (BR#095)

YouTube-Link:
https://youtu.be/mwIkmXBmSp8

Erstveröffentlichung:
27. August 2023

Exklusivität bei Verhandlungen bzw. eine Exklusivitätsvereinbarung / Exklusivitätsklausel wird häufig in der Anbahnungsphase bzw. parallel zur Due Diligence Prüfung und Vertragsverhandlung moderner Unternehmenstransaktionen aus den Bereichen M&A, Joint Ventures, Venture Capital und Private Equity als Teil einer Absichtserklärung (engl. Letter of Intent (LOI), Memorandum of Understanding (MOU) bzw. Term Sheet) von den Transaktionsbeteiligten diskutiert. Eng mit Exklusivitätsabreden verknüpft sind sog. Break Fees (oder Break-up Fees), die einen grundlosen Verhandlungsabbruch durch eine Partei sanktionieren sollen und idealerweise zumindest die enttäuschten Erwartungen und frustrierten Aufwendungen der anderen Partei im Sinne eines pauschalierten Schadensersatzanspruchs bzw. Aufwendungsersatzanspruchs abgelten sollen.

Rechtsanwalt Fabian Arhelger erläutert in dieser Ausgabe von Beyond Return Funktion und Aufbau einer typischen Exklusivitätsvereinbarung mit Break Fee Regelung im Lichte der Rechtsfigur "culpa in contrahendo" (§§ 311 Abs. (2), 241 Abs. (2) BGB) und gibt praktische Tipps hinsichtlich Vertragsform und typischer Diskussionspunkte bei der Verhandlung solcher Abreden im Zuge der Vertragsanbahnung im Zeitraum zwischen Due Diligence und Hauptvertragsschluss (Signing) bzw. Transaktionsvollzug (Closing).

In diesem Video:

  • Exklusivität bei Absichtserklärung / Letter of Intent (LOI) / Memorandum of Understanding (MOU) / Term Sheet

  • Culpa in Contrahendo / vorvertragliche Vertrauenshaftung (§ 311 Abs. (2) BGB iVm. § 241 Abs. (2) BGB)

  • Exklusivitätsvereinbarung / Exklusivitätsklausel bei Vertragsverhandlungen

  • Risiko Kartellverbot / Unwirksamkeit (§ 134 BGB, § 1 GWB) bei Joint Venture / M&A-Transaktion mit UmwG-Instrumenten

  • Verstoß gegen Exklusivitätsvereinbarung / Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatzanspruch (gerichtet auf das negative Interesse)

  • Vertragsstrafenklausel zur Vereinfachung der Beweisführung

  • Break Fee / Break-up Fee bei Verhandlungsabbruch

  • Formanforderungen / Vertragsform

Weiterführende Inhalte:

  • Beyond Return Ausgabe zu Absichtserklärung, Letter of Intent (LOI), Term Sheet, Vorvertrag: Bedeutung, Aufbau, Praxistipps: https://youtu.be/dRZBdwg0ehc

  • Beyond Return Ausgabe zu Due Diligence Prüfung bei M&A, Private Equity, Venture Capital, Joint Venture & Technologietransfer: https://youtu.be/xiO8bsFqVsk

  • Beyond Return Ausgabe zu Due Diligence Fallbacks bei M&A / Private Equity: Garantie, Haftungsfreistellung, Closing Conditions: https://youtu.be/-zKVBpaudkg


Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.


Fabian Arhelger

Fabian Arhelger ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und Inhaber der auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierten Kanzlei Acorfin. Er berät seit vielen Jahren bundesweit Unternehmer, Manager und Investoren in allen geschäftlichen und persönlichen Belangen. Sie erreichen den Verfasser unter farhelger@acorfin.com; Online-Terminbuchung: acorfin.com/termin

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